Die AOK ist mit mehr als 26 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie besteht neben dem Bundesverband aus 11 eigenständigen regionalen AOKs.
Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 müssen die regionalen AOKs – wie auch alle anderen Krankenkassen – die EU-weit harmonisierten Standards zur Barrierefreiheit und einige zusätzlichen Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) erfüllen. Für eine derart große Organisation – mit zahlreichen digitalen Angeboten und Anwendungen, die darüber hinaus dezentral strukturiert ist, ist das eine besondere Augabe.
d-SIRE berät die AOK in allen Angelegenheiten und unterstützt sie dabei, digitale Barrierefreiheit qualitativ in die internen Abläufe zu integrieren und in der Zusammenarbeit mit all ihren Dienstleistern sicherzustellen.
Im Zuge einer Ausschreibung konnte d-SIRE sich im Jahr 2019 ein Beratungsmandat des AOK Bundesverbandes sichern. Zwei Jahre später wurde der Leistungsumfang nach einer gewonnenen europaweiten Ausschreibung auf die Landesverbände mit ihren regionalen AOKs erweitert.
Eine Auswahl unserer Projekte
Beratung und Guidelines zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in komplexen Organisationen
Die Herausforderungen, digitale Barrierefreiheit als Standard in einer großen, dazu noch regional strukturierten Organisation mit einer Vielzahl externer Dienstleister zu etablieren, sind beträchtlich. Natürlich sind die entsprechenden Standards aus BITV, WCAG und EN 301 549 für alle öffentlich verfügbar. Doch dies bedeutet noch lange nicht, dass damit ein praktischer Transfer in den Arbeitsalltag der entsprechenden Teams bereits gewährleistet ist.
Umfangreiche Guidelines für interne und externe Teams
Auf diesem Weg begleiten wir die größte Krankenkasse Deutschlands im Auftrag des AOK Bundesverbandes seit Ende 2019. Eine zentrale Aufgabe war dabei die Erstellung von Guidelines zur Barrierefreiheit. Dies betrifft die formalen, inhaltlichen und programmtischen Anforderungen zur Barrierefreiheit als auch die Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Praxisnah aufbereitet
Darüber hinaus geht es um die praxisnahe Vermittlung technischer Anforderungen und Best Practices für Arbeitsweisen in der Zusammenarbeit verschiedener Teams und Gewerke. In mehreren Workshops wurden verschiedenste Anforderungen gesammelt und in der Ausarbeitung berücksichtigt. Im AOK-Markenportal haben alle internen und externen Beteiligten nun Zugriff auf das im Projekt erarbeitete Wissen.
Auditierung nach den Anforderungen der BITV
Auf Projektebene sind Auditierungen ein unverzichtbarer Bestandteil, um Hinweise auf Optimierungen der Barrierefreiheit zu geben. Außerdem ist es für öffentliche Stellen laut BITV verpflichtend, bekannte Probleme der Zugänglichkeit in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu erwähnen.
Normen verändern sich
Basis der Auditierung ist die jeweils aktuelle Version der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die in weiten Teilen auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) verweist und diese mit einigen zusätzlichen Anforderungen ergänzt.
Das beinhaltet ein Auditierungsbericht
Die Berichte des Audits bewerten jedes einzelne Erfolgskriterium für unterschiedliche Seiten bzw. Seitenzustände.
Eine abschließende Zusammenfassung bereitet die wichtigsten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in einer – auch für Nicht-Entwickler – verständlichen Form auf.
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Gleichermaßen wichtig wie gesetzlich erforderlich
Die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erleichtert wichtigen Nutzergruppen das Verständnis von Inhalten. Hierzu werden auch in der BITV entsprechende gesetzliche Pflichten formuliert. Für die von der AOK definierten Bereiche produziert d-SIRE in Zusammenarbeit mit Partnern die gebrandeten DGS-Videos.
Besonderheiten von Leichter Sprache (mit großem L)
Leichte Sprache ist eine spezielle Form der einfachen Sprache. Ihr Ziel ist eine bessere Verständlichkeit, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten und besitzt spezielle Sprach- und Rechtschreibregeln. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern übernimmt d-SIRE die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache.
Gebärdensprache als Muttersprache
Für Menschen, die von Geburt an gehörlos sind, ist die Gebärdensprache als Muttersprache anzusehen. Die auf akustischen Lauten basierende Schriftsprache stellt für sie eine zu erlernende Zweitsprache dar. Eine gebärdenbasierende Kommunikation ist somit zu bevorzugen. Auch hier arbeitet d-SIRE mit Spezialdienstleister zusammen, die die Produktion von Gebärdenvideos mit Muttersprachlern übernehmen.
Beratung und Guidelines zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in komplexen Organisationen
Die Herausforderungen, digitale Barrierefreiheit als Standard in einer großen, dazu noch regional strukturierten Organisation mit einer Vielzahl externer Dienstleister zu etablieren, sind beträchtlich. Natürlich sind die entsprechenden Standards aus BITV, WCAG und EN 301 549 für alle öffentlich verfügbar. Doch dies bedeutet noch lange nicht, dass damit ein praktischer Transfer in den Arbeitsalltag der entsprechenden Teams bereits gewährleistet ist.
Umfangreiche Guidelines für interne und externe Teams
Auf diesem Weg begleiten wir die größte Krankenkasse Deutschlands im Auftrag des AOK Bundesverbandes seit Ende 2019. Eine zentrale Aufgabe war dabei die Erstellung von Guidelines zur Barrierefreiheit. Dies betrifft die formalen, inhaltlichen und programmtischen Anforderungen zur Barrierefreiheit als auch die Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Praxisnah aufbereitet
Darüber hinaus geht es um die praxisnahe Vermittlung technischer Anforderungen und Best Practices für Arbeitsweisen in der Zusammenarbeit verschiedener Teams und Gewerke. In mehreren Workshops wurden verschiedenste Anforderungen gesammelt und in der Ausarbeitung berücksichtigt. Im AOK-Markenportal haben alle internen und externen Beteiligten nun Zugriff auf das im Projekt erarbeitete Wissen.
Auditierung nach den Anforderungen der BITV
Auf Projektebene sind Auditierungen ein unverzichtbarer Bestandteil, um Hinweise auf Optimierungen der Barrierefreiheit zu geben. Außerdem ist es für öffentliche Stellen laut BITV verpflichtend, bekannte Probleme der Zugänglichkeit in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu erwähnen.
Normen verändern sich
Basis der Auditierung ist die jeweils aktuelle Version der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die in weiten Teilen auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) verweist und diese mit einigen zusätzlichen Anforderungen ergänzt.
Das beinhaltet ein Auditierungsbericht
Die Berichte des Audits bewerten jedes einzelne Erfolgskriterium für unterschiedliche Seiten bzw. Seitenzustände.
Eine abschließende Zusammenfassung bereitet die wichtigsten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in einer – auch für Nicht-Entwickler – verständlichen Form auf.
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Gleichermaßen wichtig wie gesetzlich erforderlich
Die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erleichtert wichtigen Nutzergruppen das Verständnis von Inhalten. Hierzu werden auch in der BITV entsprechende gesetzliche Pflichten formuliert. Für die von der AOK definierten Bereiche produziert d-SIRE in Zusammenarbeit mit Partnern die gebrandeten DGS-Videos.
Besonderheiten von Leichter Sprache (mit großem L)
Leichte Sprache ist eine spezielle Form der einfachen Sprache. Ihr Ziel ist eine bessere Verständlichkeit, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten und besitzt spezielle Sprach- und Rechtschreibregeln. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern übernimmt d-SIRE die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache.
Gebärdensprache als Muttersprache
Für Menschen, die von Geburt an gehörlos sind, ist die Gebärdensprache als Muttersprache anzusehen. Die auf akustischen Lauten basierende Schriftsprache stellt für sie eine zu erlernende Zweitsprache dar. Eine gebärdenbasierende Kommunikation ist somit zu bevorzugen. Auch hier arbeitet d-SIRE mit Spezialdienstleister zusammen, die die Produktion von Gebärdenvideos mit Muttersprachlern übernehmen.
Für den Kunden erbrachte Leistungen
Projektmanagement
Beratung und Entwicklung von Guidelines
Auditierung nach BITV 2.0 / EN 301 549
Projektbegleitung zur Barrierefreiheit
Informationen und Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache